Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Austria Kultur International

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.11.2023 auf Grundlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8, A-1010 Wien
Tel: 050 11 50-0 (international: +43 50 11 50-0)
E-Mail: post(at)bmeia.gv.at

Infomaster: Abteilung Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung
Tel: 050 11 50-3527 (international: +43 50 11 50-3527)
E-Mail: abtv1(at)bmeia.gv.at  

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren