
Er sei gekommen, um zu bleiben, erzählt der junge gebürtige Argentinier im „Kunst im Gespräch“. Sein Urgroßvater musste in der NS-Zeit aus Österreich fliehen. Seine Urgroßmutter lebte in Hamburg. In Buenos Aires fanden sie zueinander, gründeten eine Familie, gründeten erfolgreich ihr Business. Über ihre Vertreibung wurde nicht gesprochen. Ezequiel Max fragte nach und bekam Antworten. Nun lebt er als sogenannter „Wiederösterreicher“ in Wien.
Ezequiel Max war einer der ersten, die die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 58c StbG beantragt haben. Seit Oktober 2019 können Nachfahren jener Menschen, die in der NS-Zeit aus Österreich vertrieben wurden bzw. flüchten mussten ansuchen. 45.000 Personen wurden auf diese Weise bereits eingebürgert. Die Staatsbürgerschaft jenes Landes, in welchem sie leben, dürfen die Kinder, Enkel oder Urenkel der seinerzeit Vertriebenen behalten.
Im Buch: „Wir und Österreich 15 Stimmen“ hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten 2024 gemeinsam mit der IKG Wien ein erstes erinnerungskulturelles Zeichen zu §58c StbG gesetzt. Im 2026 angelaufenen Projekt „Erinnerung im Dialog“ und den darin stattfindenden „58c-Erinnerungsdialogresidencies“ setzt die Auslandskultur gemeinsam mit dem Nationalfonds der Republik Österreich ein weiteres Zeichen.
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