THE NEW AUSTRIAN SOUND OF MUSIC 2027 – 2028

Ausschreibung läuft

Das Bild zeigt das Logo von NASOM
Bild: BMEIA

Einreichfrist: 9. März 2026

THE NEW AUSTRIAN SOUND OF MUSIC 2027 – 2028

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) startet die Ausschreibung der zehnten Auflage des Musik-Nachwuchsprogramms „The New Austrian Sound of Music“ (NASOM) für den Zeitraum 2027 bis 2028. Ensembles, Bands, Musiker und Musikerinnen sind eingeladen, sich für dieses Förderprogramm bis Montag, den 9. März 2026 zu bewerben.

WAS IST DAS MUSIK-NACHWUCHSPROGRAMM “THE NEW AUSTRIAN SOUND OF MUSIC” (NASOM)?

Dieses Förderprogramm des BMEIA unterstützt junge österreichische, bzw. in Österreich lebende Musikschaffende bei Auftritten im Ausland in einem speziell dafür eingerichteten Programm. Die ausgewählten Ensembles, Bands, Solisten und Solistinnen werden durch die Österreichischen Kulturforen und Botschaften des BMEIA nach den vorhandenen Möglichkeiten bei ihren Auslandsauftritten unterstützt.

WER KANN EINREICHEN?

Musiker und Musikerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und alle in Österreich ständig wohnhaften Ensembles, Bands, Solisten und Solistinnen, die in folgenden Genres aktiv tätig sind: Neue Musik, Jazz/Improvisation, Pop/Rock/Elektronik, World/Neue Volksmusik und Klassik.

Die maximale Anzahl der Mitglieder eines Ensembles oder einer Band ist auf vier Personen beschränkt.

Einreichen können Musikschaffende, die nach dem 31.12.1991 geboren sind. Bei Trio- und Quartettformationen darf ein Ensemblemitglied die Altersgrenze überschreiten. Alle weiteren Ensemblemitglieder müssen nach dem 31.12.1991 geboren sein.

AUSWAHL DER ENSEMBLES UND SOLISTINNEN

Die Auswahl erfolgt in jedem Genre durch eine Fachjury, bestehend aus Veranstaltern und Veranstalterinnen, Journalisten und Journalistinnen sowie Universitätsprofessoren und -professorinnen.

EINREICHUNGEN & KONTAKT:

Die Ausschreibung für das Musiknachwuchsprogramm „The New Austrian Sound of Music“ (NASOM) des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) wird in Kooperation mit mica – music austria durchgeführt.

Die Einreichungen erfolgen ausschließlich auf digitalen Formaten direkt an mica – music austria:

EINREICHFORMULAR

Digitale Unterlagen

  • Informationsmaterial zum Ensemble, zur Band oder zum Solisten / zur Solistin
  • Website URL (ein Facebook oder Instagram Account ist keine Website!)
  • Tonmaterial als Link zu Audiostreams
  • Videomaterial (live) als Link zu Videostreams
  • Fotomaterial (300 dpi) zum Download
  • Presseclips per E-Mail oder als Download
  • Beispiele von erfolgten Auftritten
  • Geburtsdatum der Ensemblemitglieder (Scan eines amtlichen Ausweises)
  • Bei ausländischen Musikschaffenden ist der Lebensmittelpunkt in Österreich nachzuweisen (z.B. Aufenthaltstitel, Meldebestätigung, etc.)
  • Kontaktdaten der Ansprechperson des Ensembles bestehend aus: Adresse, Mailkontakt, Mobilnummer
  • Label (sofern vorhanden, ist nicht Voraussetzung) mit Kontaktdaten und Ansprechperson
  • Booking Agentur (sofern vorhanden, ist nicht Voraussetzung) mit Kontaktdaten und Ansprechperson
  • Management (sofern vorhanden, ist nicht Voraussetzung) mit Kontaktdaten und Ansprechperson

Rückfragen an:
Helge Hinteregger
kickjazz(at)musicaustria.at
+43 650 3535223